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Da nicht jeder die Voraussetzungen für einen Wechsel in eine private Krankenversicherung erfüllen kann, bieten viele Versicherungen sogenannte Krankenzusatzversicherungen an. Somit können sich auch gesetzlich krankenversicherte Leistungen sichern, die nicht durch ihre Versicherung abgedeckt sind.
Gesetzliche Krankenversicherungen haben in den letzen Jahren nicht nur die Beiträge erhöht, sondern kürzen ebenso ständig diverse Leistungen. So erscheint es inzwischen Normal, dass man den größten Teil der Zahnarztkosten selbst trägt. Ebenso gehören Medikamenten- oder Heilmittelzuzahlung oder die Zuzahlungen zu Sehhilfen inzwischen zur Selbstverständlichkeit. Die freie Wahl einer Chefarztbehandlung oder eines Einzelzimmers hat man in einer gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls nicht.
Durch eine private Krankenzusatzversicherung kann man leistungsbezogen diverse Behandlungskosten abdecken. Dabei gilt als Basis die gesetzliche KV, die jedoch durch individuelle Tarifwahl über eine Zusatzversicherung (wie sonst auch in privaten KV möglich) an die individuellen Bedüfnisse angepasst beziehungsweise erweitert wird. So kann man sich in den meisten privaten KV in folgenden Bereichen zusatzversichern:
• Hochwertiger Zahnersatz • Erstattungen bei Sehhilfen • Behandlungskosten bei Naturheilverfahren • Übernahme des Eigenanteils von Zuzahlungen (zum Beispiel Medikamente) • Chefarztwahl • Einzelzimmer oder Zweibettzimmer
Zahnzusatzversicherung: Inzwischen zahlen gesetzliche Krankenversicherungen keine oder nur geringe Leistungen für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Inlays oder Implantaten. Diese Behandlungen sind meist sehr kostenintensiv, so dass man sich frühzeitige überlegen sollte wie man solche finanziellen Lücken abpuffern kann. Eine Zahnzusatzversicherung ist empfehlenswert für alle Mitglieder einer gesetzlichen KV. Man kann auch hier individuelle Tarife wählen. Dabei sollte genau geprüft werden, welche Versicherung am besten zu einem passt. Auch hier sind der Markt und die Konkurrenz unter den Anbietern groß.
Erstattung bei Sehhilfen: Einige private KV bieten eine Brillenversicherung an. Mit dieser Zusatzversicherung wird die vollständige Kostenabdeckung einer Sehhilfe garantiert. Enthalten sind oftmals sogar entstehende Kosten bei Schäden oder gar Bruch der Gläser sowie Sehstärkenveränderungen. Wie teuer so etwas werden kann, wissen insbesondere Brillenträger. Meist wird in fortgeschrittenem Alter zumindest eine Lesebrille aufgrund von Alterssichtigkeit benötigt.
Krankenhauszusatzversicherung: Neben der gesetzlichen Grundversorgung, das heißt Mehrbettzimmer und im Regelfall Behandlung durch den Assistenzarzt, kann man auch als Kassenpatient Zusatzleistungen über Krankenhauszusatzversicherung erhalten. Das beinhaltet sowohl den Anspruch auf ein Einzelzimmer oder Zweibettzimmer als auch Chefarztwahl. Das ist natürlich vom individuellen Tarif abhängig.
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