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Private Krankenversicherung für Hartz IV Empfänger |
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Nach einem Eilbeschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen sind Jobcenter verpflichtet HARTZ IV-Empfängern den vollen Beitrag zur privaten Krankenversicherung zu entrichten.
Betroffen sind HARTZ IV-Empfänger, die vor ihrer Arbeitslosigkeit privat versichert waren. Wer vor 2009 arbeitslos wurde, konnte ohne Probleme zu einer gesetzlichen KV wechseln. Dies war seit Januar 2009 nicht mehr möglich, so dass viele HARTZ IV-Empfänger auf ihren hohen Beiträgen sitzen blieben, denn es wurde nur ein Teil vom Staat übernommen.
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