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Gesetzliche Krankenversicherungen decken nicht immer die Behandlungs- und Materialkosten bei einem Arzt. Für die meisten Patienten unbekannt und auch unbemerkt kürzen die gesetzlichen Krankenkassen Gelder für diverse Diagnostik- und Therapiemaßnahmen. Auch hat ein niedergelassener Arzt eine Budget-Vorgabe pro Patient und Quartal.
Bei Patienten einer privaten Krankenversicherung kann ein Arzt alle Untersuchungen und Therapien leistungsgerecht abrechnen. Die Gefahr hier besteht im Ausnutzen der Unwissenheit des Patienten, das heißt unnötige Proceduren in Diagnostik und Behandlung. Außerdem sollte man als Privatpatient stets seine Rechnungen im Auge behalten und gegebenenfalls in Frage stellen. Das stellt sich jedoch aufgrund der Laienhaftigkeit der meisten Versicherten als äußerst schwierig dar.
Generell darf ein Arzt als selbständiger Unternehmer seine Privatpatienten bevorzugt behandeln, sofern für gesetzlich Versicherte keine unangemessenen Wartezeiten entstehen. Auch Notfälle haben stets Vorrang. Ärzte mit Kassenzulassung haben sich vertraglich verpflichtet die Versorgung von gesetzlich versicherten zu gewährleisten.
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