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Grundsätzlich können sich auch Studenten privat versichern. Das hat sicher den Vorteil, dass man weniger Beitrag zahlt als in gesetzlichen Krankenversicherungen. Viele Versicherungen bieten nämlich einen speziellen Studententarif an. Trotzdem ist Aufmerksamkeit bei der Versicherungswahl geboten, denn unter Umständen kann
der Beitrag auch höher sein, als der Standardbeitrag, den man in einer gesetzlichen KV bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester zahlt. Insbesondere zahlen Studentinnen grundsätzlich mehr als Studenten. Außerdem können Kinder von Studierenden nicht beitragsfrei (wie in der gesetzlichen KV) mitversichert werden. Es werden zwar viele Kosten durch eine private KV übernommen, die von einer gesetzlichen KV nicht gezahlt werden, dies ist aber von den Tarifen abhängig und sollte genau überprüft werden.
Die Studententarife sind im Umfang im Vergleich zur Vollversicherung meist eingeschränkt. Trotzdem besteht bei Arbeitsaufnahme im Rahmen des Optionsrechts die Möglichkeit eines Wechsels zu einem Vollversicherungstarif.
Die Dreijahresfrist entfällt somit. Generell ist ein Wechsel insbesondere für männliche, gesunde Studenten empfehlenswert, da hier die Konditionen besonders günstig sind. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist allerdings nur mit Eintritt in das Berufsleben möglich. Man muss sich somit sicher sein, die Beiträge während der Dauer des gesamten Studiums entrichten zu können. Bei Studierenden mit Aussicht auf ein hohes Einkommen ist es gerade bei Unterbrechungen (z.B. Referendariat im Rahmen eines Jurastudiums) empfehlenswert eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abzuschließen.
Damit wird verhindert, dass der studierende nach seinem Referendariat nicht wieder in seine private KV wechseln kann. Andernfalls würde erneut die Dreijahresfristeinzuhalten sein. |