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Aus den bisherigen Beschreibungen könnte man vermuten, dass eine gesetzliche KV im Rentenalter wesentlich günstigere Beiträge bildet. Für Rentner, welche in ihrer zweiten Berufshälfte über 90% gesetzlich krankenversichert waren, mag das zutreffen, da sie dann in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind. Man wird dann meist vollständig
durch eine gesetzliche Rente finanziert und hat damit eine ca. 50%ige Unterstützung durch den Staat auf alle Kassenbeiträge. Rentner, die zu einem großen Teil ihres Berufslebens selbständig waren, können sich freiwillig in der GKV versichern und zahlen auf alle Einkünfte ihrer privaten Vorsorge den prozentualen Beitragssatz. Der Krankenkassenbeitrag, der auf die gesetzliche Altersvorsorge anfällt, wird auch in diesem Fall zur Hälfte vom Staat finanziert. Da ab zuvor Selbständige eher privat vorgesorgt haben, ist dieser Anteil meist verschwindend gering.
Im Laufe der Zeit haben aber auch private Krankenversicherungen Modelle entwickelt, die es der älteren Bevölkerung ermöglichen, sich kostengünstig zu versichern. So gibt es zum Beispiel für Privatversicherer die Möglichkeit für Altersrückstellungen, die im Alter die fälligen Mehrbeiträge abpuffern sollen. Außerdem hat jeder Rentner ab dem 55. Lebensjahr das Recht in den Basistarif seiner Krankenversicherung zu wechseln. Dieser kostet im Höchstfall soviel wie die Beiträge der gesetzlichen KV, meist liegt er jedoch aufgrund der angesammelten Altersrückstellungen niedriger. Trotzdem umfasst er zumindest ein äquivalentes Leistungsangebot. Seit 2000 ist sogar ein gesetzlicher Zuschlag von 10% zugesichert. So gilt auch für Rentner ein Tarif nach Äquivalenzprinzip ohne staatliche Kostenerhöhung. Fazit: Auch als Rentner lohnt sich durchaus ein Tarifvergleich, um nicht den Großteil seiner Rente an den Staat abzugeben.
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