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Eine private Krankenversicherung erhebt ihre Tarife Einkommensunabhängig und Leistungsbezogen, das heißt jeder Versicherte bestimmt sein individuelles Leistungspaket und zahlt somit im Normalfall weniger als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei werden bei Arbeitnehmern auch hier 50% der Kosten durch den Arbeitgeber übernommen.
Trotz der geringeren Beiträge erhält man bei den Ärzten eine bessere Behandlung aufgrund der direkten Abrechnungsstruktur und der insgesamt gerechteren Leistungsvergütung. Als sogenannter „Privatpatient“ erhält man dadurch auch Einblick in die Leistungsabrechnung der Ärzte. Zudem besteht auch abhängig von der Tarifwahl Anspruch auf verschiedene Leistungen, die von einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht gezahlt werden, wie zum Beispiel Chefarztbehandlung, Einzelzimmer oder diverse Heilmittel. Zu nennen ist auch die teils hohe Kostenerstattung bei Zahnbehandlung oder Zahnersatz.
Bei Leistungsfreiheit, das heißt fehlender Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen in einem Jahr gibt es von vielen Krankenversicherungen tarifabhängig Leistungsrückerstattung. Insbesondere für Ärzte ist dieser Umstand attraktiv, da diese nachgewiesenermaßen eine geringere Anzahl von Arztbesuchen aufweisen. Zuletzt sind wie bei jedem Vertragsabschluss die tariflich vereinbarten Beiträge und Leistungen garantiert und nicht veränderbar – auch nicht durch den Staat.
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